Was ist RSV?
RSV ist ein weit verbreiteter Erreger akuter Atemwegserkrankungen, dessen saisonales Auftreten und Symptome der Influenza ähneln.1 Im Jahr 2023 wurde der weltweit erste RSV-Impfstoff für Erwachsene ab 60 Jahren zugelassen.*
Krankheitslast
Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) führt bei Menschen über 60 Jahren jedes Jahr in Deutschland geschätzt zu mehr als 380.000 Fällen von akuten respiratorischen Infektionen (ARI), 34.000 Krankenhausaufenthalten und etwa 2.500 Todesfällen im Krankenhaus.2,** Es wird erwartet, dass die Belastung für das Gesundheitssystem aufgrund der alternden Bevölkerung weiter zunimmt.2 Die Mehrzahl der Krankenhausaufenthalte infolge von RSV entfallen auf Menschen mit Grunderkrankungen wie beispielsweise chronische Herz-und Lungenerkrankungen oder Diabetes.3,4 Hospitalisierte RSV-Patienten weisen sogar höhere Komplikations-und Mortalitätsraten auf als Patienten mit einer Influenza-A/B-Infektion.5
Risikofaktoren für schwere Verläufe/Hospitalisierung
Vulnerable Altersgruppen6,7
Insbesondere Säuglinge/ Kleinkinder und Personen ≥ 60 Jahre
Chronische Grunderkrankungen6,8,9
Erhöhtes Risiko bei Asthma, COPD, KHK, Diabetes und kongestiver Herzinsuffizienz8
Schwacher Immunstatus6
Durch Erkrankung oder Medikation
Empfehlung der STIKO
Die STIKO empfiehlt allen Personen ≥75 Jahre eine einmalige Impfung gegen RSV. Außerdem wird Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren, die eine schwere Form einer Grunderkrankung haben und/oder die in einer Einrichtung der Pflege leben, eine einmalige RSV-Impfung mit einem proteinbasierten Impfstoff empfohlen. Zu den Grunderkrankungen gehören u. a. schwere Formen chronischer Erkrankungen der Atmungsorgane, Nieren oder des Herz-Kreislauf-Systems. Die RSV-Impfung sollte möglichst im September/Anfang Oktober erfolgen, um bereits in der darauffolgenden RSV-Saison (Oktober-März) einen bestmöglichen Schutz zu bieten.10
GKV-Pflichtleistung
Entsprechend der STIKO-Empfehlung wurde die RSV Impfung für ältere Erwachsene in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Somit sind nun alle Krankenkassen verpflichtet, die RSV-Impfung allen Patienten gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung voll zu erstatten.11
Die Impfvereinbarungen zum Verordnungs- und Abrechnungsweg werden regional geschlossen.
Hier geht es zur praktischen Übersicht aller KV-Regionen
(Login erforderlich)
NP-DE-RSA-WCNT-240006, Nov24